DEUTSCHER RAT
VERFASSUNG
KOOPERATIVE UND
KOMMUNIKATIVE MITGLIEDSCHAFT
Die kooperative Mitgliedschaft untergliedert sich in:

  1. die kooperative beratende Mitgliedschaft

  2. die kooperative fördernde Mitgliedschaft.

Kooperatives beratendes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich durch ein Beratungsprogramm an der Programm- bzw. Projektdurchführung des DEUTSCHEN RATES beteiligt.

Kooperatives förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich durch ein Förderungsprogramm an der Programm- bzw. Projektdurchführung des DEUTSCHEN RATES beteiligt.



KOMMUNIKATIVE MITGLIEDSCHAFT

Jede natürliche Person, die einen tieferen Einblick in die Programme und Projekte des DEUTSCHEN RATES erhalten will, muß ein kommunikatives interdisziplinäres Mitglied werden.