DEUTSCHER RAT
VERFASSUNG
DAS GESCHÄFTSFÜHRENDE KURATORIUM
  1. Das Geschäftsführende Kuratorium des DEUTSCHEN RATES setzt sich zusammen aus:

    1. dem Vorsitzenden des Geschäftsführenden Kuratoriums
      (Präsident des DEUTSCHEN RATES) und


    2. seinen Vertretern (Vizepräsidenten).

  2. Der Präsident wird vom WORLD CULTURAL SENATE eingesetzt und vom WORLD HEALTH SENATE bestätigt.

  3. Die Mitglieder des Geschäftsführenden Kuratoriums sind vom Präsidenten in die Geschäftsführung berufen.

  4. Das Geschäftsführende Kuratorium steuert den gesamten organisatorischen Ablauf des DEUTSCHEN RATES.